Drehschalter ist KEIN Not-aus !!


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von Werner am 18. April 2025 13:41:13:

Als Antwort auf: Re: Begrifflichkeiten geschrieben von Peter vdl am 18. April 2025 13:06:57:

Moin,

das klappt nicht! Ein Not-Aus-Taster muß blind und im Weglaufen betätigt werden können. Die Leute müssen zeigen, dass sie wissen, wo der Taster sitzt und auf den echt noch im Sekundenbruchteil der Gefahr draufhauen können.

Außerdem ist der Taster dann auf "gedrückt" verriegelt und muß per Schlüssel wieder freigegeben werden. Da würde ich mich auf billiger gar nicht erst einlassen. Das läßt der TÜV alles nacharbeiten.

Die Taster müssen auch in der zu erwartenden Fluchtrichtung positioniert sein. Es darf nicht sein, dass ein Mitarbeiter im Streß sich der Gefahrenquelle auch noch nähern muß.

Mir ist noch eingefallen, es gibt Systeme von Turbomaschinen, die die Maschine selbsttätig abbremsen, wenn der Strom ausfällt. Der Motor wird dann zum Generator und die Energie wird thermisch abgeführt. Das macht man, weil die Ölversorgung sonst weg ist und die Lager Schaden nehmen können. Es ist bei großen Turbos unüblich, welllengetriebene Ölpumpen zu nehmen.

Die Waschmaschine im Haushalt hat ja auch eine Verriegelung, damit keiner in die Maschine während des Schleuderganges greift. Das ist einfach zeitgesteuert und funktioniert auch stromlos, habe ich schon bei meiner getestet. Meines Wissens ist ein Bimetall dafür zuständig, was im Betrieb bestromt wird. Die Maschine läuft auch erst an, wenn die Verriegelung wirksam geworden ist.

Versagt das Bimetall und die Türe läßt sich nicht öffnen, dann gibt es eine Notbetätigung. Man geht dann bei Fehlbedienung von einem Vorsatz aus - und dieser kann bei Sicherheitsbetrachtungen nicht berücksichtigt werden.

Vorsatz und Sabotage, sowie höhere Gewalt durch Naturkatastrophen, Krieg und sogar Demonstrationen, die aus dem Ruder laufen, können und brauchen bei HAZOPSs (Sicherheitsbetrachtungen) nicht berücksichtigt werden.

Wenn Du also eine Verriegelung schaffst, die rel. einfach ist und die auch überlistet werden könnte, kannst Du das Risiko auf den Bediener abwälzen. Er kann später nicht sagen, er hätte die Fehlbedienung "aus Versehen" gemacht.

Ein kleine HAZOP würde ich für solche Geräte immer machen. Man ruft die Beteiligten zusammen, geht eine Punkteliste durch und jeder gibt seinen Senf, sei er auch noch so blöde oder scheinbar unrealistisch. Wir machen das bei Anlagen im großen Stil mit Chairman oder -lady und einer Liste mit mehreren tausend Punkten. Das kann auch mal leicht drei Tage lang dauern, ist aber so vorgeschrieben.

Gefährdungsbeurteilung braucht Dein Kunde allemale. Das ist sowas in klein. Wenn das einigermaßen sauber dokumentiert wird, akzeptieren die Abnehmenden das auch im allgmeinen. Blöd ist, wenn DIE Fragen stellen und keiner weiß eine Antwort.

"Ja, ich dachte, dann machen wir den Schrank am Drehschalter stromlos" fällt dann sofort durch - Ei promiss ju !

Gruß

Werner

Wie lesenswert findest Du diesen Beitrag?                 Info zur Bewertung




Antworten:


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]