Re: @Hilsi, da irrst du . . neenee


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Geschrieben von Ralf Hofmann am 05. Oktober 2004 11:46:35:

Als Antwort auf: @Hilsi, da irrst du geschrieben von landcruiser am 05. Oktober 2004 11:35:42:

Hi,

>13. andere als die in den Nummern 1 bis 12a genannten Waren, die zur Verwendung als Kraftstoff oder die, falls sie ganz oder teilweise aus Kohlenwasserstoffen bestehen, zur Verwendung als Heizstoff bestimmt sind.

wenn damit ALLES, was in den Tank kommt als Kraftstoff im Sinne des MinÖlStGes. definiert ist, haben vor Inkrafttreten des EEG alle, die Pöl getankt haben Steuerhinterziehung begangen. Das kann aber gar nicht sein, da vorher von staatlicher Seite schon Förderprogramme für Pöl als Treibstoff liefen.

Dieser Absatz 13 muss irgendwie anders gemeint sein.

MfG
Ralf Hofmann

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