Mal (mit viel Text) eine Schneise in den Paragraphendschungel geschlagen...


[ FMSO.DE - Fahren mit Salatöl (deutsch) ]


Geschrieben von huebi am 05. Oktober 2004 17:09:19:

Als Antwort auf: Tja, leider... geschrieben von Uli S. am 05. Oktober 2004 13:39:24:

Moin Uli.

Du hast die unumgaengliche Steuerpflicht sehr gut dargestellt.
Ein dickes grosses Dankeschoen dafuer.


> nach dem zitierten Paragraph ist Pöl also auch ein Mineralölprodukt im Sinne
> der MÖStG, und direkt untendrunter steht:

§ 1 - Begriffsbestimmungen
[...]
> (3) Der Mineralölsteuer unterliegen
> 1. Mineralöle der Unterpositionen 2707 10, 2707 20, 2707 30 und 2707 50 der Kombinierten Nomenklatur,
> 2. Mineralöle der Unterpositionen 2710 0011 bis 2710 0078 der Kombinierten Nomenklatur,
> 3. Mineralöle der Position 2711 der Kombinierten Nomenklatur,
> 4. Mineralöle der Unterposition 2901 10 der Kombinierten Nomenklatur,
> 5. Mineralöle der Unterpositionen 2902 20, 2902 30, 2902 4100, 2902 4200, 2902 4300 und 2902 44 der Kombinierten Nomenklatur,
> 5a. Fettsäuremethylester ex Position 3823 der Kombinierten Nomenklatur,
> 6. Mineralöle nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 13 sowie andere, in den Nummern 1 bis 5a nicht genannte Mineralöle, die zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff bestimmt sind."

> Gemäß dem letzten Absatz (6) unterliegt Pöl also auch der Steuerpflicht, da es
> weiter oben als Mineralöl definiert wurde.

Hier moechte ich "als Mineraloel definiert wurde" durch "zu Mineraloel bestimmt wurde" ersetzen. So entspricht es der Formulierung des Paragraphen 1, Absatz 3 Nr. 6., MÖStG.

Das bedeutet in der Praxis, dass, wenn ich auf dem Supermarktparkplatz mein gerade dort gekauftes Poel in meinen Autotank kippe, "bestimme", dass mein Poel vom Lebensmittel zum Mineraloel wird. Und zwar gemaess Paragraph 1, Absatz 3, Nr. 6., MÖStG.

Dieses ist eindeutig und nicht anders interpretierbar.


Biokraftstoffe sind, wie von Uli aufgezeigt, steuerpflichtig.
Gleichzeitig sind sie aber auch im vollen Umfang steuerbeguenstigt.
Deshalb braucht man, vorrausgesetzt man begeht hierbei kein Steuervergehen, keine Mineraloelsteuer zu bezahlen.

Um kein Mineraloelsteuervergehen zu begehen, muss die Produktion von eben diesem Mineraloel beim zustaendigen Zollamt angemeldet werden. Das heisst dann unter anderem monatlich eine Mineraloesteuererklaerung abzugeben, ein Steuerlager einzurichten und natuerlich die Produktion von Mineraloel zu beantragen und genehmigt zu bekommen. Alles Peanuts.crazy Machen die Oelmulties ja auch.
Die Mineraloelproduktion ist im Uebrigen nicht an die Ausuebung eines Gewerbes gebunden, funktioniert also auch als Privatperson.crazy

Wenn die Mineraloelproduktion nicht angezeigt, und auch keine Mineraloelsteuererklaerung abgegeben wurde, liegt ein Steuervergehen vor und "es kann regelmaessig eine Steuerermaessigung nicht in Anspruch genommen werden." Also sind beim Erwischtwerden die vollen 47,04 Cent pro Liter abzufuehren. Ein bischen paradox, aber nicht so einfach zu aendern. Der Gesetzgeber hat einfach die einzelne Privatperson als Mineraloelproduzenten uebersehen. Macht ja auch nichts, braucht nur etwas mehr Verwaltung, wie bei den Grossen der Branche auch.

Wie komm' ich um den ganzen Verwaltungssumpf herum? Denn selbst die Zoellner sind ueberhaupt nicht begeistert, es fliessen ja keine Steuern.
Deshalb hier mal ein Ausflug in die:


Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung - MinöStV

§ 2 - Mineralölherstellung
[...]
(4) Für Betriebe, die nicht schon aus einem anderen Grunde Mineralölherstellungsbetriebe sind, gelten nicht als Mineralölherstellung
[...]
2. das Mischen von Biokraft- oder Bioheizstoffen nach § 2a des Gesetzes mit anderen Mineralölen,
a) durch den Endverwender zum Eigenverbrauch,


Eine Privatperson, im Sinne des Gesetzes, ist hier mit einem Betrieb gleichzusetzen.
Da keim Mischungsverhaeltnis angegeben ist, reicht ein einzelnes Dieselmolekuel im Fahrzeugtank, um ein Mischung, im Sinne des Gesetzes, herzustellen.
Ausserdem bleiben, wenn einmal Diesel im Kraftstoffsystem war, Spuren davon immer erhalten. Alternativ kann jetzt auch ein Schuss "Obenoel", z.B. billigstes Motoroel, hier die steuerpflichtige Mineralölherstellung vermeiden.


Fazit:

Bis das Poel in den Tank kommt, ist und bleibt es immer Lebensmittel.
Sobald es in den Tank kommt, wird es spaetestens dort mit anderen Mineralölen gemischt.
Also immer schoen aufpassen, was man wem und wann erzaehlt und das immer eine gewisse Menge anderes Mineraloel im Poel ist, dann kann auch nichts schief gehen.

Interessant ist jetzt noch die Frage, ob "mit anderen Mineraloelen gemischter Biokraftstoff" beim Mischen mit anderem "Biokraftstoff" als "anderes Mineraloel" gelten kann. Dann waere, wenn beim ersten mal Poel Tanken noch Diesel im Tank ist, bei jedem spaeteren Tanken "das Mischen von Biokraft- oder Bioheizstoffen nach § 2a des Gesetzes mit anderen Mineralölen durch den Endverwender zum Eigenverbrauch" immer gegeben. Im Tank ist ja auch kein "Biokraftstoff", sondern "mit anderen Mineraloelen gemischter Biokraftstoff".
Theoretisch braucht spaeter dann auch kein Dieselmolekuel mehr vorhanden zu sein, denn es ist ja immer noch ein Rest "mit anderen Mineraloelen gemischter Biokraftstoff", also ein "anderes Mineraloel" im Tank.
Das wuerde jedes Mineraloelsteuerproblem ein fuer alle Mal loesen, ist aber vielleicht etwas weit hergeholt.


Hier noch die Quellen:

http://www.zoll-d.de/e0_downloads/a1_vorschriften/a0_gesamtliste_gesetze/minoestgesetz.pdf
http://www.zoll-d.de/e0_downloads/a1_vorschriften/a0_gesamtliste_gesetze/mineraloelsteuerverordnung.pdf


P.S: Ich werde spaetestens naechste Woche ganz offiziel die Mineraloelproduktion anmelden. Das hat ja auch Vorteile, wenn die Mineraloeproduktion offiziell genemigt ist. Kein bloedsinniges Geschwafel von neidischen Nachbarn, die sich nicht trauen Poel in ihr "heilig's Blechle" zu fuellen. Macht immer was her, so eine amtliche "Mineraloelproduktionsgenehmigung".crazycrazy

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