Re: JURIS hat FEHLER gemacht. Formulierung lautet anders!!!!!!!!!!!!
Geschrieben von huebi am 06. Oktober 2004 10:03:50:
Als Antwort auf: JURIS hat FEHLER gemacht. Formulierung lautet anders!!!!!!!!!!!! geschrieben von Salatschüssel am 05. Oktober 2004 22:37:54:
Moin,
sag' deinem Vater seine Datenbank ist "etwas" veraltet. Im Zweifelsfalle gilt immer das Bundesgesetzblatt.
Hier deine Version ohne die Aenderung durch das Steueränderungsgesetz 2003, StÄndG2003, vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2645) mit Wirkung zum 1. Januar 2004:
> 13. andere als die in den Nummern 1 bis 12 genannten Waren, ganz oder teilweise
> aus Kohlenwasserstoffen, die zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff bestimmt
> sind, ausgenommen Petrolkoks der Position 2713 der Kombinierten Nomenklatur.
Und hier die Version aus dem aktuellen Mineralölsteuergesetz, Stand 1. July 2004:13. andere als die in den Nummern 1 bis 12a genannten Waren, die zur Verwendung als Kraftstoff oder die, falls sie ganz oder teilweise aus Kohlenwasserstoffen bestehen, zur Verwendung als Heizstoff bestimmt sind.
Also recht offensichtlich, dass deine Quelle etwas veraltet ist. Poel ist eindeutig steuerpflichtig.Hier noch einmal die Links zu den aktuellen Fassungen, damit wir alle die gleiche Diskusionsgrundlage benutzen:
http://www.zoll-d.de/e0_downloads/a1_vorschriften/a0_gesamtliste_gesetze/minoestgesetz.pdf
http://www.zoll-d.de/e0_downloads/a1_vorschriften/a0_gesamtliste_gesetze/mineraloelsteuerverordnung.pdf
huebi
P.S.: Ich habe da noch ein Fahrzeug, beim dem noch grosse Teile der Reichsstrassenverkehrszulassungsordnung aus dem Jahre 1938 anzuwenden sind.![]()