gesetzestexte, ihre auslegungen und was man tun kann


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Geschrieben von golfheiko am 05. Oktober 2004 15:39:56:

Als Antwort auf: @Hilsi, da irrst du geschrieben von landcruiser am 05. Oktober 2004 11:35:42:

hallo in die runde

laut gesetz heißt es

MinöStG § 1 Begriffsbestimmungen

(3) Der Mineralölsteuer unterliegen

6. Mineralöle nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 13 sowie andere, in den Nummern 1 bis 5a nicht genannte Mineralöle, die zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff bestimmt sind.


so wie ich den gesetzestext lese, wird zuvörderst der bereich aller mineralöle gemeint, der bis dato vergessen wurde. sicherlich versucht die bundesregierung alles, um an unsere kohle zu kommen. allerdings, ist es eine frage des zusammenhaltes dieserverschworenen gemeinschaft das ganze im zweifelsfall auch durch ein grundsatzurteil vorm bhg zu klären. hiermit meine ich ausnahmslos alle, privatschrauber und offizielle, gewerbetreibende und kleine krauterer. dies ist hier ein forum intelligenter köpfe und, so hoffe ich, kein stammtisch an dem nur geredet wird und niemand sich zu handeln wagt. wer jetzt schon den kopf in den sand steckt, soll lieber direkt aufgeben. ich wünsche mir, daß dieses forum mehr ist als eine ansammlung fähiger köpfe, die sich ums pöl kümmern, ich wünsche mir, daß dieses forum eine ansammlung mutiger köpfe ist, die bereit sind für ihre sache einzustehen, um wenn es darauf ankommt zusammenzuhalten wie ein mann,

gemeinsam,

zusammen,

stark

golfheiko

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