AntwortJMüssen alle Veränderungen vom TÜV eingetragen werden? Antwort: Nein. Nur Aenderungen an vorgeschriebenen Teilen. Das sind sicherheitsrelevante Teile und solche die das Abgasverhalten beeinflussen (siehe STVZO, da ist das im Detail geregelt). Z.B. Eine Heizung die ihre Energie aus dem Kuehlwasser des Motors bezieht muss nicht eingetragen werden. Eine elektrische Kraftstoffheizung muss eingetragen werden (-ausser sie hat eine allgemeine betriebserlaubnis, eine sog. "abe" =ein papierchen, das beiliegt (ergänzung von thomas ziegler)). Zusatztanks muessen meines Wissens auch eingetragen werden und den gaengigen Vorschriften entsprechen (nicht einzutragen wenn sie enfernbar sind, unter 20 liter inhalt, und im wageninneren, irgendwas war da noch mit deren entlüftung..., thomas ziegler). Norbert
Letzte Änderung: 18.11.2003 08:35:18 - Autor: blue - Letzter Autor: nico |
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